Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der HeroShift Software-as-a-Service-Plattform

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Für die Bereitstellung und Nutzung der Software HeroShift als Software-as-a-Service (nachfolgend „HeroShift“ oder „die Software“) sowie für die im Rahmen dieses Vertrages vereinbarten Dienstleistungen und vorvertraglichen Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Vitaco.de GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Auch wenn beim künftigen Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vitaco.de GmbH in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter https://heroshift.app/agbs/ abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren in Textform etwas anderes.

(3) Für die Überlassung der Software auf Zeit gelten ergänzend die §§ 535 ff. BGB (Mietvertragsrecht). Für ergänzende Dienstleistungen (z. B. Implementierung, Parametrisierung, Schulung, Beratung) gelten ergänzend die §§ 611 ff. BGB (Dienstvertragsrecht).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Vitaco.de GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist in Textform als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt durch beiderseits unterzeichneten Vertrag, durch Auftragsbestätigung der Vitaco.de GmbH in Textform oder dadurch zustande, dass die Vitaco.de GmbH nach der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt. Die Vitaco.de GmbH kann Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Bestellers in Textform verlangen.

(2) Der Besteller hält sich vier Wochen an seine Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden.

(3) Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (z. B. Implementierungsprojekte, Individualentwicklung, Schulungen, Vor-Ort-Beratung) sind gesonderte Verträge zu schließen. Die Vitaco.de GmbH ist für die Dauer von drei Monaten ab dem Vertragsschluss verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers einen Vertrag über solche weiteren Dienstleistungen zu schließen. Im Übrigen steht der Abschluss solcher Verträge beiden Vertragspartnern frei.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Bereitstellung der Software HeroShift zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service), die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 4, die Pflege und Weiterentwicklung der Software während der Vertragslaufzeit sowie die im Rahmen des Vertrages mitbestellten Dienstleistungen.

(2) Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und Nutzungsbedingungen der Software bekannt. Eine kostenfreie Testphase kann gesondert vereinbart werden.

(3) Maßgeblich für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der Vitaco.de GmbH, sonst das Angebot der Vitaco.de GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies in Textform vereinbart haben oder die Vitaco.de GmbH sie in Textform bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform oder der Bestätigung durch die Vitaco.de GmbH in Textform.

(4) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Demo-Zugänge und Testprogramme sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der Erklärung durch die Geschäftsleitung der Vitaco.de GmbH in Textform.

(5) Die Vitaco.de GmbH stellt die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet bereit. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms oder auf eine lokale Installation der Software.

(6) Die Vitaco.de GmbH erbringt alle Leistungen nach dem Stand der Technik. Die Vitaco.de GmbH ist berechtigt, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln, Updates und neue Versionen einzuspielen, soweit hierdurch der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

§ 4 Nutzungsrechte des Bestellers

(1) Die Software ist rechtlich geschützt. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die Vitaco.de GmbH dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der Vitaco.de GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Vitaco.de GmbH entsprechende Verwertungsrechte.

(2) Die Vitaco.de GmbH räumt dem Besteller für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Weitere vertragliche Nutzungsregeln (z. B. die Beschränkung auf eine vereinbarte Anzahl von Nutzern, Mandanten oder Arbeitsplätzen) sind einzuhalten.

(3) Mit Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Bestellers an der Software. Die Verpflichtungen zur Datenherausgabe nach § 13 bleiben hiervon unberührt.

(4) Die Software darf durch den Besteller nicht an Dritte weitergegeben werden. Insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, der Gebrauch der Software durch und für Dritte (z. B. durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) sind ohne vorherige Zustimmung der Vitaco.de GmbH in Textform nicht erlaubt. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(5) Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen und Produktkennzeichnungen dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden.

(6) An geänderter, erweiterter oder neu erstellter Software erwirbt der Besteller dieselben Rechte wie an der Software.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate und beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der Software zur Nutzung durch den Besteller, sofern im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung kein anderer Beginn vereinbart ist.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(3) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail an die im Vertrag oder im Impressum genannte Adresse). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang bei dem jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Vitaco.de GmbH insbesondere vor, wenn der Besteller mit der Zahlung von Vergütungen von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monaten in Verzug ist, gegen wesentliche Vertragspflichten (insbesondere § 4 und § 8) erheblich verstößt oder die in § 6 vereinbarte Nutzung der Software über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus erfolgt. Vor einer außerordentlichen Kündigung ist dem anderen Vertragspartner eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, diese ist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich.

(5) Mit Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, endet das Recht des Bestellers zur Nutzung der Software. Die Vitaco.de GmbH ist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren.

§ 6 Bereitstellung, Verfügbarkeit, Wartung

(1) Die Vitaco.de GmbH stellt die Software dem Besteller am Übergabepunkt (Routerausgang des von der Vitaco.de GmbH genutzten Rechenzentrums zum Internet) zur Verfügung. Die Schaffung und Aufrechterhaltung der für die Nutzung der Software erforderlichen Internetverbindung sowie der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Bestellers obliegt dem Besteller.

(2) Die Vitaco.de GmbH gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen geplante Wartungsfenster, Zeiten höherer Gewalt, vom Besteller zu vertretende Ausfälle sowie Ausfälle, die durch nicht von der Vitaco.de GmbH zu verantwortende Umstände (insbesondere Störungen bei Drittanbietern wie Cloud-Hostern oder Telekommunikationsanbietern) eintreten.

(3) Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ) durchgeführt und dem Besteller mit einem angemessenen Vorlauf in Textform oder über die Software angekündigt.

(4) Die Vitaco.de GmbH ist während der Vertragslaufzeit verpflichtet, die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Hierzu zählen insbesondere die Beseitigung von Mängeln nach § 9 sowie die Anpassung der Software an den jeweiligen Stand der Technik und an Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften, soweit dies für die vereinbarte Nutzung der Software erforderlich ist.

(5) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten für ergänzende Dienstleistungen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Vitaco.de GmbH in Textform als verbindlich bezeichnet. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die Vitaco.de GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Leistung gehindert ist, sowie um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt.

(6) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

§ 7 Vergütung, Zahlung, Preisanpassung

(1) Der Besteller schuldet die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Die Vergütung für die Bereitstellung der Software ist jährlich im Voraus fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei monatlicher oder quartalsweiser Zahlungsweise ist die Vergütung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.

(2) Fahrtkosten, Spesen, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Vom Besteller verlangte zusätzliche Leistungen (z. B. Beratung, Schulung, Implementierungsunterstützung) werden gesondert nach der jeweils aktuellen Preisliste der Vitaco.de GmbH oder nach Aufwand in Rechnung gestellt.

(3) Zu allen Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzu.

(4) Die Vitaco.de GmbH ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Beginn einer Verlängerungsperiode anzupassen, jedoch frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten seit Vertragsbeginn. Die Ankündigung erfolgt in Textform. Erhöht sich die Vergütung um mehr als 5 % gegenüber der vorherigen Vergütung, steht dem Besteller ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Preisanpassungsankündigung in Textform erfolgen und wirkt zum Inkrafttreten der Preisanpassung.

(5) Bei Zahlungsverzug schuldet der Besteller Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Im unternehmerischen Verkehr fällt zusätzlich die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB an.

(6) Die Vitaco.de GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen den Zugang des Bestellers zur Software nach vorheriger Ankündigung in Textform zu sperren. Die Sperre lässt die Zahlungspflicht des Bestellers unberührt.

§ 8 Pflichten des Bestellers

(1) Der Besteller ist verpflichtet, alle Leistungen der Vitaco.de GmbH unverzüglich nach Bereitstellung oder Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) zu untersuchen und erkannte Mängel in Textform unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Besteller testet jedes Modul gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt.

(2) Der Besteller trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung im Rahmen der ihm zugänglichen Export-Funktionen, Dokumentation der Softwarenutzung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung).

(3) Der Besteller ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Er ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen. Der Verdacht eines Missbrauchs ist der Vitaco.de GmbH unverzüglich in Textform mitzuteilen.

(4) Der Besteller stellt sicher, dass die von ihm in die Software eingegebenen Daten keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er stellt die Vitaco.de GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

§ 9 Sachmängel

(1) Die Software hat bei Bereitstellung die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder ähnlichem resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.

(2) Bei Sachmängeln kann die Vitaco.de GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Vitaco.de GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Bereitstellung von Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die Vitaco.de GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.

(3) Der Besteller unterstützt die Vitaco.de GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Vitaco.de GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.

(4) Die Vertragspartner vereinbaren folgende Fehlerklassen und Reaktionszeiten:

Fehlerklasse 1: Betriebsverhindernde Mängel. Der Fehler verhindert den Geschäftsbetrieb beim Besteller; eine Umgehungslösung liegt nicht vor. Die Vitaco.de GmbH beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Stunden nach Fehlermeldung mit der Fehlerbeseitigung und setzt sie mit Nachdruck bis zur Beseitigung des Fehlers fort, soweit zumutbar auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit (werktags 9:00 bis 17:00 Uhr).

Fehlerklasse 2: Betriebsbehindernde Mängel. Der Fehler behindert den Geschäftsbetrieb beim Besteller erheblich; die Nutzung der Software ist jedoch mit Umgehungslösungen oder mit temporär akzeptablen Einschränkungen möglich. Die Vitaco.de GmbH beginnt bei Fehlermeldung vor 10:00 Uhr mit der Fehlerbeseitigung am selben Tag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des nächsten Arbeitstages und setzt sie bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der üblichen Arbeitszeit fort. Die Vitaco.de GmbH kann zunächst eine Umgehungslösung aufzeigen und den Fehler später beseitigen, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.

Fehlerklasse 3: Sonstige Mängel. Die Vitaco.de GmbH beginnt innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung oder beseitigt den Fehler erst mit dem nächsten Programmstand, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.

(5) Wenn die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, endgültig verweigert wird oder dem Besteller nicht zumutbar ist, kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Vergütung angemessen herabsetzen, den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach § 11 verlangen.

§ 10 Rechtsmängel

(1) Die Vitaco.de GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Besteller keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die Vitaco.de GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Besteller nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.

§ 11 Haftung

(1) Die Vitaco.de GmbH leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die Vitaco.de GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die Vitaco.de GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch in Höhe der Versicherungssumme.

(2) Der Vitaco.de GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung im Rahmen der ihm zugänglichen Export-Funktionen und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.

(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

§ 12 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist beträgt bei Sachmängeln ein Jahr; bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte die in § 4 genannten Gegenstände herausverlangen oder die Unterlassung ihrer Nutzung verlangen kann; bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

§ 13 Datensicherung und Datenexport bei Vertragsende

(1) Die Vitaco.de GmbH führt während der Vertragslaufzeit regelmäßige Datensicherungen nach dem Stand der Technik durch. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendbarkeit der vom Besteller eingegebenen Daten liegt beim Besteller.

(2) Die Software stellt dem Besteller während der Vertragslaufzeit Funktionen zum Export seiner Daten in marktüblichen Formaten zur Verfügung.

(3) Nach Beendigung des Vertrages stellt die Vitaco.de GmbH dem Besteller seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist ist die Vitaco.de GmbH berechtigt und verpflichtet, sämtliche Daten des Bestellers zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch des Bestellers wird der Vorgang in Textform bestätigt.

(4) Eine über die vertraglich vorgesehenen Export-Funktionen hinausgehende Unterstützung bei der Datenmigration kann der Besteller gesondert beauftragen; sie wird nach Aufwand vergütet.

§ 14 Geheimhaltung, Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

(2) Der Besteller macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.

(3) Soweit die Vitaco.de GmbH im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Bestellers verarbeitet, schließen die Vertragspartner einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Die Vitaco.de GmbH stellt dem Besteller hierzu ein Mustervertragsdokument zur Verfügung.

(4) Die Vitaco.de GmbH verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Bestellers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Vitaco.de GmbH darf den Besteller nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen, sofern der Besteller dem nicht in Textform widerspricht.

§ 15 Schulung

(1) Schulungen erfolgen nach Vereinbarung remote oder bei der Vitaco.de GmbH. Der Besteller kann die Schulung in seinen Räumen durchführen lassen, wenn er die erforderliche technische Ausrüstung stellt. Er hat dann entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste der Vitaco.de GmbH zusätzlich für die Fahrzeiten und Fahrtkosten der Schulungspersonen aufzukommen.

(2) Die Vitaco.de GmbH kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund absagen. Die Vitaco.de GmbH wird dem Besteller die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Textformerfordernis kann nur in Textform aufgehoben werden. Zur Wahrung der Textform genügt insbesondere die Übermittlung per E-Mail.

(2) Die Vitaco.de GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und der Besteller hierdurch nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird. Die Vitaco.de GmbH kündigt die Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an. Widerspricht der Besteller den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Besteller in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; der Vitaco.de GmbH steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der Vitaco.de GmbH.

(4) Die Vertragspartner vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (www.dgri.de) anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt; § 203 BGB gilt entsprechend.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.